Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz von momentan 26 % auf 25,1 % angepasst.
Der Hintergrund findet sich in SGB VI.
Danach muss der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 Monatsausgaben für die Rentenzahlung übersteigt. Fällt die Rücklage dagegen unter die Grenze von 0,2 % der Monatsausgaben, muss der Beitragssatz erhöht werden.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage und deren voraussichtliche Entwicklung wird durch den Schätzerkreis Rentenfinanzen berechnet.