Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen.
Ab August 2013 erhalten damit Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, finanzielle Unterstützung. Dies gilt für alle Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden, keinen oder kaum Gebrauch von staatlich gefürderten Betreuungsangeboten machen.
Bis Juli 2014 beträgt das Betreuungsgeld monatlich 100,00 €, danach 150,00 € pro Monat. Das Betreuungsgeld folgt unmittelbar auf das Elterngeld und wird 22 Monate gezahlt.
Ferner wird derzeit darüber beraten, ob es einen Bonus von 15,00 € monatlich geben soll, wenn das Betreuungsgeld zur Altersvorsorge eingesetzt wird. Das Gleiche soll gelten für die Verwendung zum Bildungssparen.
Rechtsanwalt Störmer ist auf das Gebiet des Sozialrechts spezialisiert.