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Freitag, 23. November 2012

Hartz IV: Kühlschrank demnächst auf Gutschein ?!

Wie der heutigen Presse zu entnehmen ist, gibt es derzeit Überlegungen, Hartz-IV-Haushalten die Anschaffung eines neuen, energiesparenden Kühlschranks über einen Gutschein zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Berechtigten eine Energieberatung wahrnehmen und einen Entsorgungsnachweis für den alten Kühlschrank vorlegen können.
Die Pläne, die vor allem auch von der Caritas forciert werden, werden derzeit auf Arbeitsebene beraten.

Fragt sich nur, welche Leistungsempfänger überhaupt finanziell in der Lage sind, von der monatlichen Grundsicherung die (teilweise nicht gerade günstige) Entsorgung sicher zu stellen und eine Energieberatung zu bezahlen, um hiermit erst eine Voraussetzung für den Erhalt eines Gutscheins zu schaffen.

Dass diejenigen, die am Ende die Kosten für ein solches Projekt zu tragen haben, Sturm dagegen laufen werden, dürfte indes sicher sein.



Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafverteidiger in Steinfurt in der Kanzlei Störmer & Hiesserich.