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Freitag, 23. November 2012

Pflegeversicherung: Gesetz zur Neuausrichtung

Zum 01.01.2013 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung in Kraft.

Neuerungen im Überblick:

  • Die Bedürfnisse von demenzkranken Menschen sollen stärker berücksichtigt werden.
  • Der Pflegebedürftigkeitsbegriff soll sich nunmehr anstelle der stark verrichtungsbezogenen Beurteilung stärker an der Selbständigkeit orientieren, was Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugute kommt.
  • Die Leistungen sollen, insbesondere im Hinblick auf demenzkranke Menschen, ausgeweitet werden.
  • Es soll ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Leistungspaketen geben.
  • Die Angehörigenpflege soll erleichtert werden, Pflegezeiten sollen rentenrechtlich berücksichtigt werden.
  • Alternative Wohnformen, z. B. Wohngruppen, sollen gefördert werden.
  • Der Begutachtungsprozess soll reformiert werden.
  • Zur Finanzierung der Pflegeversicherung soll der Beitragssatz um 0,1%-Punkte angehoben werden.
  • Die private Vorsorge soll gefördert werden.
Eine ausführliche Zusammenfassung mit den Änderungen im Einzelnen, einem Verfahrensüberblick mit weiteren Nachweisen und entsprechenden Dokumenten finden Sie hier.


Der Autor ist als Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Sozialrecht in der Kanzlei Störmer & Hiesserich tätig.