Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmung 2013 beschlossen.
Aufgrund dessen werden die Renten zum 1. Juli um 3,29 Prozent in den ostdeutschen Bundesländern und um 0,25 Prozent in den westdeutschen Bundesländern erhöht.
Zu den Einzelheiten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Pressemitteilung heraus gegeben.
Der Autor dieses Blogs ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Sozialrechts und des Strafrechts tätig.