Ob diese, wie immer wieder betont,"sozial ausgewogen" ausfallen werden, bleibt allerdings abzuwarten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah zunächst folgende Änderungen vor:
- Die Unterhaltsfreibeträge für die Partei und ihre unterhaltsberechtigten Kinder bleiben bestehen.
- zusätzliche Freibeträge für Erwerbstätige und deren Ehegatten oder Lebenspartner sollen gesenkt werden
- die Ratenhöchstzahlungsdauer wir von 48 auf 72 Monate verlängert
- erstrittener Unterhalt muss nicht zur Rückzahlung von VKH genutzt werden
Der Bundestag hat verschiedene Vorschläge der Bundesregierung jedoch nicht aufgegriffen.
Im Einzelnen:
- Die Freibeträge bleiben erhalten
- Die Ratenhöchstzahlungsdauer von 48 Monaten bleibt unangetastet
- Die Beiordnung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in familiengerichtlichen Verfahren wird nicht eingeschränkt
- Die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung im Beratungshilferecht bleiubt unter Einführung einer Frist von vier Wochen erhalten
- Ein Rechtsmittel für die Staatskasse gegen Bewilligungsentscheidungen wird es weiterhin nicht geben.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafverteidiger in Steinfurt.