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Montag, 16. September 2013

Krankenversicherung für Studierende

Rechtzeitig zum Semesterbeginn am 01.10.2013 sollten sich Studierende über ihren Krankenversicherungsschutz informieren.

Viele Studenten sind bei den Eltern familienversichert und müssen deshalb keinen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen. Dies ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, bei freiwilligem Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und anderen anerkannten Freiwilligendiensten verschiebt sich die Altersgrenze um maximal 12 Monate.

Wenn allerdings ein Elternteil privat versichert ist, ist eine Familienversicherung für Studenten nicht mehr möglich.

Hinzuverdienste sind bei der Familienversicherung erlaubt, allerdings darf das monatliche Einkommen 385 € nicht übersteigen. Bei einem Mini-Job liegt die Grenze bei 450 €.
Bei eigener Krankenversicherung darf die Arbeitsleistung pro Stunde 20 Stunden nicht überschreiten. Nur, wenn die Beschäftigung von vorne herein auf maximal zwei Monate befristet oder auf die Semesterferien begrenzt ist, gilt diese Stundenbeschränkung nicht, die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.

Wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist, können Studentinnen und Studenten sich bei einer gesetzlichen studentischen Krankenkasse versichern. Der bei allen Kassen einheitliche Beitrag beträgt derzeit monatlich 64,77 € und 12,24 € für die Pflegeversicherung (Kinderlose ab 23 Jahren: 13,73 €).

Die ermäßigten Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Semester. Läuft das Studium dann noch weiter, kann man sich innerhalb von drei Monaten freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Lässt man diese Frist ungenutzt verstreichen, ist nur noch die Versicherung in einer PKV möglich.

Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, bekommt den Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase für maximal sechs Monate, wenn das monatliche Einkommen 898,00 € nicht übersteigt (KV 97,43 €, PV für Kinderlose 20,65 €, für alle anderen 18,41 €). Danach liegt der Beitrag für die "normale" freiwillige gesetzliche Versicherung bei derzeit 133,80 € zzgl. Pflegeversicherung.

In der privaten Krankenkasse erhalten Studenten unabhängig von der Zahl der Semester den Studententarif bis zum 34. Lebensjahr.

Insgesamt gilt: Die zu Beginn des Studiums getroffene Wahl für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ist für das gesamt Studium bindend.



Der Autor ist Sozius in der Kanzlei Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.