Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 2. April 2015

SGB II: Fahrtkostenerstattung

Für Bezieher von SGB II-Leisungen, die zugleich Arbeitseinkommen erzielen und in diesem Rahmen von ihrem Arbeitgeber Fahrtkostenerstattung erhalten, bleibt diese Erstattung im Rahmen der §§ 11 ff. SGB II anrechnungsfrei.

Das hat das Sozialgericht Detmold in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (18.09.2014, Az. S 18 AS 871/12) klargestellt.
Es zog damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der die Rückerstattung von im Voraus gezahlten Stromabschlägen kein anrechenbares Einkommen darstellt, entsprechend für den Fall des Kilometergeldes heran.

Zu beachten ist allerdings, dass im vorliegenden Fall die Leistungsbezieherin die Erstattung anhand von nachgewiesener Fahrleistung erhalten hatte.
Wie das Gericht deshalb betonte, könne etwas anderes gelten, wenn der Arbeitgeber für die Fahrtkosten monatliche Pauschalen zahlt, ohne einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.


Stephan Störmer - Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Sozialrechts