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Donnerstag, 3. Dezember 2015

Radio-Jod-Therapien: Zahlungspflicht der Krankenkasse

Krankenkassen müssen vollstationäre Radiojodtherapien leisten.
Das hat das Bundessozialgericht am 17.11.2015 entschieden (Az. B 1 KR 18/15 R).

Im zugrunde liegenden Fall sei die vollstationäre Behandlung der Versicherten im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich gewesen. Hierfür habe es genügt, dass die Versicherte medizinisch dieser Therapie bedurfte und sie strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden durfte.


Der Autor ist Rechtsanwalt und auf das Sozialrecht und das Strafrecht spezialisiert.