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Mittwoch, 10. Mai 2017

Bundesweit einheitliches Rentenrecht ab 2025

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das bisher unterschiedliche Rentenrecht in Ost und West in sieben Schritten angeglichen werden.

Der erste Schritt sieht eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) zum 01.07.2018 auf 95,8 % des Westwertes vor. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 01.01.2019 an die Höhe des jeweiligen Wertestes angenähert werden und diesen bis zum 01.01.2025 vollständig erreicht haben.
Weitere Schritte beinhalten die Anhebung des Verhältniswertes zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und (West) jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte, und zwar solange, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 01.07.2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. 
Ab dann soll im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten.
Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig wegfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

Ihre Ansprechpartner rund um die Rente:
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Sozialrecht
Störmer & Hiesserich