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Freitag, 30. Juni 2017

Honorare für Psychotherapeuten in 2007 zu niedrig


Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandelt haben, ist in 2007 ein zu niedriges Honorar gezahlt worden. Allerdings steht ihnen für 200 kein Anspruch auf höhere Vergütung zu.
Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Entscheidungen des 6. Senats, Az. B 6 KA 36/16 R, B 6 KA 29/17 R).

Bei der Bemessung der Praxiskosten sei für 2007 von veralteten Daten ausgegangen worden. Die Honorare hätten bei richtiger Berechnung auf der Grundlage der 2006 verfügbaren Daten für 2007 etwas höher angesetzt werden müssen. Hieraus ergeben sich voraussichtlich Nachzahlungsansprüche der Kläger.

Für 2008 seinen die Honorare nicht zu beanstanden gewesen.