Heute, am 0.07.2017, hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt und damit das letzte große Änderungsvorhaben im Gesundheitsbericht in dieser Wahlperiode abgeschlossen.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann sie sodann am 01.01.2020 in Kraft treten.
Durch die Änderungen soll der Pflegeberuf an die neuen (und alten) Herausforderungen angepasst werden.
Der bisherige Einzelabschluss wird damit abgeschafft und die Berufszweige Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege werden in einer zweijährigen genrealistischen Ausbildung vereint. Im Anschluss daran entscheiden die Auszubildenden, in welchem der der drei Bereiche sie ihren Schwerpunkt setzen möchten.
Durch diese Organisation soll der breitere Einsatz von Pflegekräften ermöglicht werden, da der Anteil der älteren, an Demenz erkrankten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern steigt, während der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zunimmt.
Die kostenlose Ausbildung Dauer in Vollzeit drei Jahre. Das in einigen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt.
Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Zusätzlich ist nun eine Pflegeausbildung auch an Hochschulen im Rahmen eines dreijährigen Studiums möglich, dass vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln soll.
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