Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte hat den Streitwert-Katalog für die Sozialgerichtsbarkeit überarbeitet, der damit nun in der 5. Auflage (Stand 2017) vorliegt.
Auch wenn Kosten nur in den Verfahren erhoben werden, in denen gem. § 197a SGG anzuwenden ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG), so ist dennoch der Streitwert (§ 3 GKG) auch in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit maßgebend für die Höhe der gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen).
Der Streitwert-Katalog ist eine Empfehlung auf der Grundlage der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. Die so gemachten Vorschläge haben daher keine verbindliche Wirkung für die Gerichte.
Die Neuauflage des zuletzt 2012 angepassten Streitwert-Katalogs ist erstmalig in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert.
Im Allgemeinen Teil sind die Grundlagen der Streitwert-Festsetzung, prozessuale Besonderheiten im Klage- und Rechtsmittelverfahren sowie Rechtsmittel gegen die Streitwert-Festsetzung zusammengefasst. Der Besondere Teil spiegelt die Struktur der einzelnen Bücher des SGB wider.
Das für die Fortschreibung zuständige LSG Rheinland-Pfalz hat den aktualisierten Streitwert-Katalog hier veröffentlicht.
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