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Mittwoch, 20. Februar 2019

BSG: Tätigkeitsbericht 2018

Der Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Rainer Schlegel hat den Tätigkeitsbericht für 2018 vorgestellt.

2018 hat das BSG 3169 Neueingänge in sämtlichen Verfahrensarten verzeichnet, davon 1793 Nichtzulassungsbeschwerden und 325 Revisionen.
Dem standen 318 erledigte Revisionen und 1747 erledigte Nichtzulassungsbeschwerden gegenüber.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Revisionen lag bei 12,8 Monaten, 43,1 % wurden innerhalb eines Jahres entschieden.
Nichtzulassungsbeschwerden wurden durchschnittlich nach 4,2 Monaten erledigt, 95,8 % innerhalb neues Jahres, 74 % innerhalb von sechs Monaten.

Ferner waren die Anhörungsrügeverfahren deutlich von 409 in 2017 auf 311 in 2018 zurückgegangen.


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