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Freitag, 28. Januar 2011

Neue Vorgaben zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung

Seit dem 01.01.2011 gelten für Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten neue Regelungen, was die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit angeht.


Gestaffelt nach der Betriebsgröße bedeutet das:


In Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten kann sich der Unternehmer entweder selbst in den Belangen des Arbeitsschutzes schulen lassen oder sich für die Regelbetreuung entscheiden.


Hat der Betrieb 11 bis 50 Beschäftigte, können diese können sich zwischen Regelbetreuung und alternativer Betreuung entscheiden, falls die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft keine geringere Beschäftigtenzahl für die Wahlmöglichkeit bestimmt hat.


Bei mehr als 50 Beschäftigten gelten für die Grundbetreuung innerhalb der Regelbetreuung  feste Einsatzzeiten je Beschäftigtem, die der Unternehmer auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und auf den Betriebsarzt verteilt.