Dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nicht auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens stehen, dürfte wohl unstreitig sein.
Von daher war die Freude bei einem Leistungsempfänger besonders groß, als er durch die "Aktion Mensch" davon benachrichtigt wurde, dass sein Los, mit dem er dort seit 2001 spielte, 500 Euro gewonnen hatte. Hierfür hatte er monatlich jeweils 15 Euro eingesetzt, so dass über die Zeit insgesamt 945 Euro Einsatz zusammen gekommen waren.
Die Freude über den Gewinn währte jedoch nicht lange, denn der Gewinn wurde sofort in zwei Teilbeträgen in Höhe von jeweils 250 Euro auf die "Hartz-IV-Leistungen" angerechnet. Sowohl Widerspruch als auch Klage hiergegen blieben ohne Erfolg. Jetzt hat auch das LSG NRW in Essen die Anrechnung bestätigt. Die Argumentation des Gewinners, auf diese Weise habe er tatsächlich einen Verlust erlitten, ließ es in weiten Teilen nicht gelten. Lediglich den letzten Spieleinsatz in Höhe von 15 Euro durfte er für sich behalten. Zwischen den übrigen Einsätzen und dem Gewinn sah das LSG keinen Zusammenhang.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.