Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in der stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen verabschiedet.
Danach kann sich eine Pflegekraft, die ein schwerbehinderter Mensch angestellt hat, um den Alltag zu bewältigen (Assistenzpflege), gemeinsam mit diesem in eine stationäre Reha oder Vorsorge aufnehmen lassen. Bislang war dies nur bei einer stationären Aufnahme ins Krankenhaus möglich. Auch Pflegegeld und Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe sollen für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge und Reha gezahlt werden.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.