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Freitag, 3. August 2012

Beihilfe-Anspruch auch ohne Krankenversicherung

Wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat (Urteil vom 19.07.2012, Az. 5 C 1.12), ist die Regelung des § 10 Abs. 2 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) unwirksam.
Hiernach sollte einen Anspruch auf Beihilfe nur haben, wer seinen Krankenversicherungsschutz und den seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen nachweisen konnte.
Ein Beihilfeausschluss sei eine so wesentliche Entscheidung, dass sie vom parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden müsse, denn ein solcher Ausschluss berühre die tragenden Strukturprinzipien des derzeit angewandten Mischsytems aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzenden Beihilfen. Zudem seien die Auswirkungen für die Betroffenen besonders einschneidend. 
Diesbezüglich sei hinsichtlich des Leistungsausschlusses, der grundsätzlich möglich sei, jedoch keine Verordnungsermächtigung im Landesbeamtengesetz enthalten.
Die Revision des Landes Berlin hatte daher vor dem BVerwG keinen Erfolg.


Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.