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Freitag, 4. April 2014

Senkung der Krankenversicherungsbeträge

Am 26.03.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,6 Prozent und eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent vorsieht.

Weitere Änderungen in Überblick:

  • Zusatzbeiträge: Die bisherige Pauschalierung und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich soll abgeschafft werden. Stattdessen sind einkommensabhängige Beiträge geplant, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen können.
  • Prämien: Bei finanziellen Überschüssen sollen die Krankenkassen keine Prämien mehr an Mitglieder auszahlen dürfen. Vielmehr sollen die Versicherten durch niedrigere Beiträge entlastet werden.
  • ALG-II-Empfänger: Für Empfänger von ALG II soll ein pauschalierter Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag eingeführt werden. Ferner ist ein einheitlicher Versicherungsstatus geplant. Die Familienversicherung soll nicht mehr vorrangig gelten, damit der Verwaltungsaufwand gesenkt werden kann.
  • "Institut der Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen": Gründung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zur Dokumentation der Versorgungsqualität. Dies soll Patienten einen Vergleich von Krankenhäusern und deren stationärer Versorgung ermöglichen.
Für Interessierte ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums der Gesetzentwurf veröffentlicht.


Der Verfasser ist Experte für Sozialrecht und Strafrecht.