Ab dem 01.08.2014 steigt das Betreuungsgeld für Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und für das sie keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, auf 150,00 € monatlich pro Kind an.
Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.
Ihr Fachanwalt für Sozialrecht: Stephan Störmer