Fleischindustrie
Erstmalig ab dem 01.08.2014 gilt bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft ein Mindestlohn, der auf für Betriebe und Beschäftigte gilt, die nicht tarifgebunden sind.
Er beträgt zunächst 7,75 € und steigt in vier Stufen auf 8,75 € bis Dezember 2016.
Maler und Lackierer
Ab dem 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer.
Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt er zunächst 9,90 € und steigt sodann am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der bislang nur in den "alten" Bundesländern geltende Mindestlohn von 12,15 € regional differenziert an:
Neue Bundesländer: ab dem 01.08.2014 10,50 €, ab dem 01.05.2015 10,90 und ab dem 01.05.2016 11,30 €.
Alte Bundesländer: ab dem 01.08.2014 12,50 €, ab dem 01.05.2015 12,80 € und ab dem 01.05.2016 13,10 €.
Berlin: ab dem 01.08.2014 12,30 €, ab dem 01.05.2015 12,60 € und ab dem 01.05.2016 12,90 .
Schornsteinfeger
Für Schornsteinfeger gibt es erstmalig seit dem 18.07.2014 einen Mindestlohn, der rückwirkend ab dem 30.04.2014 gilt und 12,78 € beträgt. Für Azubis gibt es eine tarifliche Sonderregelung.
Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.