In 2015 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,2 %.
Derzeit sind ca. 180.000 selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Den Rest des Beitrags wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %), getragen.
Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt Borghorst.