Wenn die Erwerbsminderung durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde, wegen dem der Versicherte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verurteilt worden ist, kann der Rentenanspruch des Versicherten versagt werden (Hessisches Landessozialgericht, Entscheidung vom 20.11.2014, Az. L 5 R 129/14).
Im zugrunde liegenden Fall sei der Kläger nicht nur "bei Gelegenheit" aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls ohne eigenes Zutun verletzt worden. Vielmehr habe sich genau jene Gefahr realisiert, wegen derer der Kläger zuvor durch den Entzug der Fahrerlaubnis "aus dem Verkehr gezogen" worden war.
Die beklagte Rentenversicherung habe bei ihrer Ermessensentscheidung zutreffend neben der Schwere der Tat, dem Tathergang sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers berücksichtigt, dass das Sozialrecht zwar einerseits keine strafrechtliche Funktion habe, strafbares Verhalten andererseits auch nicht leistungsrechtlich "belohnt" werden solle.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
In sozialrechtlichen Fragen Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stephan Störmer