Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass trotz intensiver Bemühungen bislang mit Russland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Ein solches bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit mit den Nachfolgestaaten der UdSSR soll vielen Beschäftigten vor allem aus der DDR, die vor der deutschen Einheit in der UdSSR beschäftigt waren, die Anrechnung von Rentenanwartschaften aus diesen Zeiträumen für ihre Altersrenten ermöglichen.
Ein Abschluss der Verhandlungen wird weiterhin angestrebt.
Der Autor ist Mitinhaber der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt.