Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 27. Januar 2016

Sozialversicherungsabkommen mit Russland


Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass trotz intensiver Bemühungen bislang mit Russland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Ein solches bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit mit den Nachfolgestaaten der UdSSR soll vielen Beschäftigten vor allem aus der DDR, die vor der deutschen Einheit in der UdSSR beschäftigt waren, die Anrechnung von Rentenanwartschaften aus diesen Zeiträumen für ihre Altersrenten ermöglichen.
Ein Abschluss der Verhandlungen wird weiterhin angestrebt.