Nach längerer Vorlaufzeit ist nun für sämtliche deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein sogenanntes "besonderes elektronisches Anwaltspostfach - beA" von der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet und nutzbar. Sämtliche Anwältinnen und Anwälte sind zugleich gesetzlich verpflichtet, Posteingänge über dieses Postfach entgegen zu nehmen.
Die Hessische Sozialgerichtsbarkeit hat nun darüber informiert, dass sie ab sofort nur noch auf diesem elektronischen Weg mit Anwältinnen und Anwälten kommuniziert. Dies bedeutet für alle Beteiligten und damit natürlich auch für Mandantinnen und Mandanten eine erhebliche Arbeitserleichterung und auch eine gewisse Beschleunigung in der Bearbeitung.
Wir haben als Fachkanzlei für Sozialrecht in unserer Kanzlei schon frühzeitig sämtliche elektronischen Postfächer des beA in Betrieb genommen (nämlich schon Anfang 2017) und sind daher insbesondere auch für Zustellungen aus Hessen gut gerüstet.
Ihre Fachanwälte für Sozialrecht Viola Hiesserich und Stephan Störmer.