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Dienstag, 13. November 2018

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals

Am 09.11.2018 hat der Bundestag das Gesetzter Stärkung des Pflegepersonals beschlossen.
Damit sollen deutliche Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte erreicht werden, und zwar durch eine bessere Personalausstattung sowie bessere Arbeitsbedingungen Kinder Kranken- und Altenpflege.

Eine spürbare Entlastung soll durch das "Sofortprogramm Pflege" erreicht werden.

Künftig sollen die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften als Kostenträger die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Dies gilt auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Damit gehen Tariferhöhungen nicht mehr zu Lasten der Krankenhäuser, sondern sollen von den Kostenträgern finanziert werden.

Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Neueinstellungen in der Altenpflege. Vorgesehen sind 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Diese sollen vollumfänglich durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

Ab 2020 ist eine krankenhausindividuelle Vergütung vorgesehen.

Außerdem soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Pflegekräfte verbessert werden, indem hierfür ca. 70 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden.

Eine Verbesserung soll auch mit Hilfe der Digitalisierung erfolgen, beispielsweise bei Abrechnung von Pflegeleistungen, der Pflegedokumentation, Videosprechstunden usw. Hierfür würden Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds zur Verfügung gestellt. Ab 2019 werde dieser für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Mrd. Euro jährlich fortgesetzt.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und zugleich Sozius der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.