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Mittwoch, 17. April 2019

Doppelverbeitragung von betrieblicher Altersversorgung

Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen hatte die Bundesregierung in 2004 beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-Phase, sondern auch bei der Auszahlung während des Rentenbezugs mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. 
Dadurch, dass die Regelung ohne Übergangsfrist und auch rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt wurde, kam und kommt es aktuell zu einer sogenannten Doppelverbeitragung.

Nunmehr setzt sich der Bundesrat mit einer am 12.04.2019 gefassten Entschließung für ein, diese Praxis zu beenden.

In der Diskussion ist, die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase zu halbieren und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag zu ermöglichen. Zugleich sollen die hierdurch verursachten Mindereinnahmen der Krankenkassen kompensiert werden.

Die Entschließung des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Diese muss dann entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. 
Feste Fristen hierfür sind nicht vorgesehen.


Ihre Fachkanzlei für Sozialrecht: Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.