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Donnerstag, 3. November 2011

BKK für Heilberufe

Mit Ablauf dieses Jahres wird das Bundesversicherungsamt (BVA) die BKK für Heilberufe wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit schließen.
Der Versicherungsschutz für die bisher dort Versicherten bleibt jedoch lückenlos bestehen. Unabhängig von Gesundheitszustand und Alter können sie in jede in ihrem Bundesland geöffnete gesetzliche Krankenkasse wechseln. Diese muss sie aufnehmen. Des weiteren werden die Forderungen von Krankenhäusern, Apotheken, Ärzten und anderen Leistungsträgern von der BKK für Heilberufe bis zur vollständigen Abwicklung erfüllt.


Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Grundsicherung: Kostenübernahme für Führerschein-Erwerb

Wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, so ist das Ermessen der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert. 
Das bedeutet, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden kann.
Das hat jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Beschluss des 15. Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B).

Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Anwalt in Steinfurt.

Dienstag, 25. Oktober 2011

Sozialversicherungsrechengrößen 2012

In diesem Monat hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2012 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Montag, 17. Oktober 2011

Neue Hartz-IV-Regelsätze

Zum 01.01.2012 werden die Regelsätze der Grundsicherung für alleinstehende Erwachsene um 10,- € auf 374 € angehoben.

Für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren (Stufe 5) und Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Stufe 4) bleiben die Sätze gleich (251 € bzw. 287 €).

Die Regelbedarfsstufen für 2012 (+ Veränderung zu 2011) im Überblick:

  • die Regelbedarfsstufe 1 – 374 Euro + 10 Euro (Alleinlebend)
  • die Regelbedarfsstufe 2 – 337 Euro + 9 Euro (Paare/Bedarfsgemeinschaften)
  • die Regelbedarfsstufe 3 – 299 Euro + 8 Euro (Erwachsene im Haushalt anderer)
  • die Regelbedarfsstufe 4 – 287 Euro (unverändert, Besitzschutzregelung)
  • die Regelbedarfsstufe 5 – 251 Euro (unverändert, Besitzschutzregelung)
  • die Regelbedarfsstufe 6 – 219 Euro + 4 Euro (Kinder von 0 bis 6 Jahre)

Freitag, 7. Oktober 2011

Wohnungsgröße für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger

Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Urteil entschieden hat, haben alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen bereits ab dem 01.01.2010 einen Anspruch auf 50 Quadratmeter Wohnfläche (Urteil vom 16.05.2011, Az. L 19 AS 2202/10).

Das beklagte Jobcenter hatte dem Kläger lediglich Miete und Nebenkosten für eine Wohnfläche von 45 Quadratmeter gewähren wollen. Der Kläger obsiegte jedoch sowohl in der ersten als auch der zweiten Instanz.

Das LSG NRW hat klargestellt, dass anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die aktuell geltenden landesrechtlichen Vorschriften für die Belegung von gefördertem Wohnraum maßgeblich sind. In Nordrhein-Westfalen sind dies bereits seit dem 01.01.2010 für Alleinstehende 50 Quadratmeter Wohnfläche.

Das Landessozialgericht hat jedoch wegen der Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Osteuropäische Arbeitskräfte

Seit Mai diesen Jahres gilt auch für die Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien und der Slowakei die uneingeschränkte Freizügigkeit. Der große Zustrom ist jedoch ausgeblieben. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, ist die Zahl der Beschäftigten aus den genannten Ländern abzüglich des jahreszeitlich bedingten Zuwachses im Mai lediglich auf insgesamt 259.000 angestiegen. Das bedeutet eine Steigerung um 24.000 Arbeitskräfte. Zuwächse waren vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und in Zeitarbeitsfirmen zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.




Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.

Dienstag, 20. September 2011

Gesetzliche Unfallversicherung, hier: geringfügige Hilfeleistungen

Geringfügige Hilfen und selbstverständliche Gefälligkeitshilfen sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. 


Das hat das Hessische Landessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 28.06.2011 klargestellt (Az. L 3 U 134/09).
Zwar könnten auch unentgeltliche Tätigkeiten arbeitnehmerähnlichen Charakter haben. Für das Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung sei aber erforderlich, dass die Hilfeleistung mit einer aus einem Arbeitsverhältnis geschuldeten Tätigkeit vergleichbar sei und einen gewissen wirtschaftlichen Wert habe. Dies sei jedoch bei alltäglichen und geringfügigen Gefälligkeiten wie z. B. Botengängen über die Straße, die noch dazu nur einen geringen Zeitraum in Anspruch nähmen, nicht der Fall. Hierbei handele es sich "lediglich" um selbstverständliche Hilfsdienste, die unversichert seien.


Im vorliegenden Fall hatte eine Frau im Rahmen eines Sonntagsausflugs spontan Bekannten dabei geholfen, Vieh über eine Straße auf eine gegenüberliegende Weide zu treiben. Hierbei wurde sie von einem Motorrad erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche.




Stephan Störmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte.