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Donnerstag, 3. November 2011

BKK für Heilberufe

Mit Ablauf dieses Jahres wird das Bundesversicherungsamt (BVA) die BKK für Heilberufe wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit schließen.
Der Versicherungsschutz für die bisher dort Versicherten bleibt jedoch lückenlos bestehen. Unabhängig von Gesundheitszustand und Alter können sie in jede in ihrem Bundesland geöffnete gesetzliche Krankenkasse wechseln. Diese muss sie aufnehmen. Des weiteren werden die Forderungen von Krankenhäusern, Apotheken, Ärzten und anderen Leistungsträgern von der BKK für Heilberufe bis zur vollständigen Abwicklung erfüllt.


Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.