Gestern haben sich Vertreter der Bundes- sowie Landesregierung von Niedersachsen sowie Vertreter von Städten und Gemeinden im Rahmen eines runden Tisches über die derzeitige Inanspruchnahme des Bildungspaketes für Kinder ausgetauscht.
Nach Startschwierigkeiten nehmen inzwischen in etwa 43 Prozent der Kinder, die von Grundsicherung leben und ca. 50 Prozent von Kindern, die in den Kinderzuschlag- und Wohngeldbezug fallen, Leistungen des Bildungspakets in Anspruch. Am stärksten nachgefragt wurden dabei Zuschüsse für ein warmes Mittagessen und für Schulausflüge.
Um die Inanspruchnahme weiter zu erhöhen, haben sich Bund, Länder und Gemeinden darauf verständigt, die Antragstellung zu vereinfachen.
Dies soll geschehen über einen sogenannten Globalantrag, der beim regelmäßigen Routinebesuch der Eltern im Jobcenter gestellt werden kann. Damit soll der allgemeine Anspruch von bedürftigen Kindern auf das Bildungspaket festgehalten werden. Wird später eine konkrete Leistung abgerufen, so kann das Geld erstattet werden. Zudem sollen aufgrund der Anlaufschwierigkeiten auch rückwirkende Erstattungen erfolgen können.
Trotz aller Begeisterung, die die Vertreter der öffentlichen Hand über die Einführung des Bildungspaketes gestern an den Tag legten, darf nicht vergessen werden, dass immer noch über die Hälfte aller Kinder, die Grundsicherungsleistungen beziehen, bislang nicht von den durch das Bildungspaket erfassten Leistungen profitieren. Zudem erschließt sich nicht, welche Erleichterungen konkret mit dem Globalantrag verbunden sein sollen. Verbleibt es doch dabei, dass immer noch jede konkret beanspruchte Leistung im Einzelfall, das heißt, mit einem enormen Mehraufwand für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und damit notwendigerweise auch mit einer teils erheblichen Zeitverzögerung für die Bedürftigen geprüft und bewilligt werden muss.
Stephan Störmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.