Achtung: Zum 01.01.2012 fällt der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg.
Empfänger von "Hartz 4" oder Kinderzuschlag sollten daher ihre Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sonst besteht die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen wie z. B. ALG II verfügt werden kann.
Durch die Umwandlung in Pfändungsschutzkonto wird grundsätzlich ein Freibetrag in Höhe von 1.028,89 € geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen auch höher ausfallen.
Über das Pfändungsschutzkonto wurde in diesem Blog bereits am 10. August 2010 berichtet. Dort finden Sie weitere Infos.
Stephan Störmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.