Wegen des grundlegenden Strukturwandels in der Landwirtschaft hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Vorsorge für Landwirte grundlegend neu organisiert wird. Regionale Träger und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden demnach zusammengeführt. Der neue Bundesträger "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" ist dann für alle einbezogenen Berufsgruppen und alle Zweige der Sozialversicherung, also Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Alterssicherung, zuständig und kann in Zukunft gleich hohe Beitragssätze für gleich starke Betriebe erheben.
Weitere Informationen gibt es hier:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
Infomaterial zum LSV-NOG
Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.