Bei Interesse an den tatsächlichen Hintergründen zu "Hartz IV" sei nochmals auf den hiesigen Post vom 01.03.2010 (1, 2 oder 3 - oder wie ein Kind zu seinem Namen kam) verwiesen.
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Mittwoch, 15. September 2010
1, 2 oder 3 die nächste - oder warum Blödsinn durch Wiederholungen auch nicht besser wird ....
Bereits am 01.03.2010 hat sich dieses Blog ausführlich mit dem Vorschlag von Ministerin von der Leyen beschäftigt, den Begriff "Hartz IV" abschaffen zu wollen. Schon damals drängte sich auf, dass diese Idee nicht nur praktisch äußerst zweifelhaft, sondern im Übrigen auch juristischer Unsinn ist. Man hätte annehmen können, dass die Ministerin von fachkundiger Seite aus ihrem Umfeld darauf hingewiesen worden wäre. Das scheint jedoch nicht der Fall gewesen zu sein, denn wie heute einem Artikel der Welt-Online zu entnehmen ist, soll nun ein "neuer" Begriff im SGB II verankert werden. Dann stellt sich allerdings unweigerlich die Frage, wo denn der "alte" Begriff im Gesetz zu finden sein soll. "Hartz IV" wird man dort jedenfalls vergeblich suchen. Zudem darf man erhebliche Zweifel haben, ob sich der allgemeine Sprachgebrauch per Gesetz ändern läßt. Allenfalls Herr Hartz dürfte nichts dagegen haben, dass seinem Namen der negative Klang genommen werden soll ...