Ähnliches war zuletzt immer wieder der Presse zu entnehmen, exemplarisch etwa der Focus-Online-Ausgabe vom 23.07.2010. Was steckt tatsächlich dahinter ? Die Bundesregierung hat nun am 23.08.2010 eine kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" vom 04.08.2010 beantwortet. Demnach ist es nicht vorgesehen, etwa die Angemessenheit der Wohnungsgröße eines allein lebenden Leistungsempfängers von ca. 45 qm auf ca. 25 qm abzusenken oder die Wohnungsgröße je nach der Personenzahl einer Bedarfsgemeinschaft starr festzulegen. Vielmehr sollen sich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Unterkunftskostenweiterhin nach den örtlichen Besonderheiten der Wohnungsmärkte richten. Maßstab sind dabei die Verhältnisse des unteren Standards der jeweiligen Wohnungsmärkte. Ein entsprechender Referenten-Entwurf ist für diesen Herbst geplant, so dass die Regelungen am 01.01.2011 in Kraft treten könnten. Danach ist es voraussichtlich geplant, eine Satzungsermächtigung für die Kommunen einzuführen, durch die die Kommunalvertretungen die jeweiligen regional angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bekannt machen können. Im SGB II und den ausführenden Landesgesetzen soll lediglich der gesetzliche Rahmen geschaffen werden.