Dieses Blog durchsuchen

Dienstag, 4. September 2012

"Pflege-TÜV": Veröffentlichung der Ergebnisse zulässig

Seit einiger Zeit werden ambulante und stätionäre Pflegeeinrichtungen bundesweit Qualitätsprüfungen unterzogen und die Ergebnisse vergleichbar im Internet veröffentlich. Hierzu werden Schulnoten verteilt (sogenannte "Transparenzberichte").
Das LSG NRW hat nunmehr entschieden, dass derartige Veröffentlichungen grundsätzlich zulässig sind und insbesondere auch nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften verstoßen (15.08.2012, Az. L 10 P 137/11).



Rechtsanwalt Stephan Störmer ist zugleich als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt ansässig.