Wie der Bundesrechnungshof in einer Unterrichtung mitgeteilt hat, ist seiner Auffassung nach das bestehende System eines Vorrangs von Unterhaltsvorschuss-Leistungen und Wohngeld vor den Leistungen der Grundsicherung "intransparent und ineffizient" (BT-Drs. 17/10322).
Es sei wenig systemgerecht, wenn der Bund seine Ausgaben für die Grundsicherung der leistungsberechtigten Kinder "nahezu vollständig zurückhält, während er auf der anderen Seite die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss und Wohngeld in Höhe von 252 Mill. Euro zu leisten hat." Obwohl dieses Verfahren Leistungsberechtigte und Leistungsträger belaste, wolle die zuständige Bundesministerin daran festhalten.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher weiterhin, den Vorrang anderer Sozialleistungen vor der Grundsicherung entfallen zu lassen.
Der Autor ist auf schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Sozialrechts und des Strafrechts tätig.