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Mittwoch, 10. September 2014

Sozialrechtlicher Regelbedarf: Verfassungmäßigkeit

Nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) sind die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß.
Gegenstand des Verfahrens waren die Regelbedarfsleistungen für Alleinstehende, für zusammen lebene Volljährige, für Kinder bis zu sechs Jahren und Jugendliche zwischen 17 und 17 Jahren.
Das SG Berlin hatte die in 2011 geänderten Regelungen zur Ermittlung und Festsetzung der Regelbedarfe für verfassungswidrig gehalten und die Frage ihrer Verfassungsgemäßheit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Das BVerfG hat daraufhin klargestellt, dass die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden. Insgesamt sei die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen tragfähig begründet.


Stephan Störmer ist als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht für Sie da.