In ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 hat der Bundesrat das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG I) gebilligt, das die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten und bessere Möglichkeiten zur Betreuung, insbesondere in den eigenen vier Wänden, bieten soll.
Zum In-Kraft-Treten bedarf es daher nunmehr nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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