Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 22.06.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Rechtsvereinfachungen im SGB II mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion in geänderter Fassung angenommen, während der Entwurf von den Oppositionsfraktionen "Die Linke" und "Bündnis 90/Die Grünen" deutlich kritisiert wurde.
Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Beratung der Leistungsberechtigten.
Der Regelsatz von Kindern, die sich wechselweise in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern aufhalten, soll allerdings nun doch nicht wie ursprünglich geplant entsprechend der Anwesenheitstage im jeweiligen Haushalt aufgeteilt werden.
Für die weiterhin bei sogenannten "temporären Bedarfsgemeinschaften" bestehenden Probleme forderten insbesondere Grüne und Linke eine Lösung. Die SPD-Fraktion betonte daraufhin, dass die Koalition an einem "Umgangsmehrbedarf" für betroffene Kinder arbeite, hierfür aber noch Zeit brauche. Die Unionsfraktion verwies allerdings auf dadurch bedingte Kostensteigerungen von 60 bis 100 Mio. Euro.
Ferner soll nach dem Gesetzentwurf von einer Sanktionierung abgesehen werden, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für eine zwangsweise Frühverrentung notwendig sind.
Geändert wurde auch die Förderdauer von Ein-Euro-Jobs. Bislang durften solche Arbeitsgelegenheiten innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig soll die Höchstförderdauer auf 36 Monate verlängert werden.