Gem. § 10 SGB IX hat die Bundesregierung alle vier Jahre den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zu berichten.
In diesem Rahmen hat Bundesgesundheitsminiter Hermann Gröhe Mitte Dezember 2016 den sechsten Pflegebericht seit Einführung der Pflegeversicherung in 1995 im Kabinett vorgestellt, der sich auf die Jahre 2011 bis 2015 bezieht.
Demnach seien die Leistungen in der Pflege deutlich ausgebaut worden und heute besser an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen orientiert.
Eine Bearbeitung von Leistungsanträgen erfolge schneller als früher, nämlich durchschnittlich innerhalb von 16 Tagen.
Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz hätten mehr zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können, die Zahl liege in 2015 bei 48.000, wovon ca. 600.000 Pflegebedürftige profitierten.
Die Pflegedokumentation sei weniger bürokratisch und deutlich effizienter.
Die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflegeausbildung sei im Berichtszeitraum um ca. 1 % gestiegen auf einen neuen Höchststand von 68.000 Azubis im Schuljahr 2015/16.
Die Ausgaben für Leistungen seien um rund 27 % von ca. 20,9 auf ca. 26,6 Mrd. angestiegen, während in 2015 rund 17 % mehr Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bezogen, nämlich zuletzt 2,7 Millionen.
Ab dem 01.01.2017 gilt schließlich ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit.
Der vollständige Sechste Pflegebericht der Bundesregierung kann hier abgerufen werden.