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Freitag, 26. August 2011

Übernahme von Beerdigungskosten

Die Sozialhilfeträger dürfen erforderliche Bestattungskosten nicht lediglich anhand pauschaler Vergütungssätze übernehmen. Das hat jetzt das Bundessozialgericht in letzter Instanz entschieden (Az. B 8 SO 20/10 R), nachdem eine Empfängerin von ALG II in den Instanzen zuvor noch mit ihrem Erstattungsantrag gescheitert war.


Das BSG hat deutlich gemacht, dass stets die Erforderlichkeit der Einzelleistungen des Bestattungsunternehmers im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, die auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt, zu erfolgen hat.


Da im vorliegenden Fall die Tatsachenfeststellungen des Landessozialgerichts nicht ausreichend waren, hat das BSG den Fall zur weiteren Sachverhaltsaufklärung dorthin zurück verwiesen.




Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Donnerstag, 18. August 2011

Versorgungs-Struktur-Gesetz geplant

Am 03.08.2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der der Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich dienen soll.

Dabei sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:

- Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
- ambulante spezialärztliche Versorgung
- Reform des ertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems

Näheres kann dem Gesetzentwurf selbst entnommen werden.

Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Freitag, 15. Juli 2011

König Fußball, aber nur privat !

Wer im Rahmen einer Dienstreise an einem Fußballspiel teilnimmt und sich dabei verletzt, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.


Dies hat jetzt das Hessische Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 13.07.2011, Az. L 3 U 64/06).


Der dortige Kläger hatte einen Antrag auf Verletztenrente gestellt, nachdem er sich im Rahmen eines Freundschafts-Fußballspiels während einer Dienstreise am Knie verletzt hatte. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Gewährung einer Verletztenrente abgelehnt, da kein Arbeitsunfall vorläge. Das Spiel sei vielmehr eine Freizeitaktivität nach Abschluss des berufsbedingten Teils der Tagung gewesen. Dies hat das Gericht im Ergebnis bestätigt. Unfallversicherungsschutz bestehe auf einer Dienstreise nur für Tätigkeiten, die mit dem Dienstverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängen. Dies sei bei einem Fußballspiel jedoch nicht der Fall. Es diene vielmehr der Auflockerung der Veranstaltung. Daran ändere es auch nichts, dass das Spiel Teil der Tagesordnung gewesen sei. Ansonsten läge es im Machtbereich des jeweiligen Unternehmens, auf diese Art und Weise den Versicherungsschutz zu Lasten der Versichertengemeinschaft beliebig auszuweiten.
Zu einer Teilnahme sei der dortige Kläger im Übrigen weder arbeitsvertraglich noch sonst verpflichtet gewesen. Daran ändere es auch nichts, dass das Spiel Teil der Tagesordnung gewesen sei


Die Revision wurde nicht zugelassen.




Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und als solcher tätig bei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt.

Donnerstag, 14. Juli 2011

Höhere Erwerbstätigen-Freibeträge für ALG-II-Empfänger

Seit dem 01.07.2011 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen für das ALG II für die Spanne zwischen 100,- € und 1.000,00 €. Hier werden statt wie bisher 10 % nun 20 % nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.


Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regelung der Freibeträge. 
Danach werden Einkommen bis 100,- € überhaupt nicht und Einkommen über 1.000,- € in Höhe von 10 % angerechnet (bis zur Höhe von 1.200,00 € bzw. 1.500,00 € bei Haushalten mit Kindern).




Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Dienstag, 5. Juli 2011

Thema: Sozialhilfe im Ausland

Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten grundsätzlich keine Leistungen der Sozialhilfe. Ausnahme: bei Bestehen einer außergewöhnlichen Notlage.

Dies hat jetzt das Landessozialgericht Baden-Würtemberg entschieden (Beschluss vom 27.06.2011, Az. L 2 SO 2138/11 ER-B). 
Im dortigen Fall konnte ein in Thailand lebender Mann eben gerade nicht nachweisen, dass er sich in einer solchen Notlage befand bzw. befindet, so dass sein entsprechender Antrag abgewiesen wurde. Der Beschluss ist rechtskräftig.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und als solcher in der Sozietät Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt tätig.

Donnerstag, 30. Juni 2011

nochmals: Rückzahlung von Sozialleistungen

Es gibt nicht nur Fälle, in denen (versehentlich) zu wenig Sozialleistungen an Bedürftige seitens des Leistungsträgers überwiesen werden.


Im umgekehrten Fall war durch ein Behördenversehen doppelt so viel Miete gezahlt worden wie beantragt. Gegen die darauf folgende Rückzahlungsforderung wandte sich der Leistungsempfänger mit seiner Klage, die es sage und schreibe bis in die zweite Instanz geschafft hat.


Das LSG Sachsen-Anhalt (Entscheidung vom 03.03.2011, Az. L 5 AS 160/09) hat jedoch klar gestellt, dass solche Beträge, die offensichtlich irrtümlicherweise und für den Leistungsempfänger erkennbar zuviel geleistet wurden, zurück zu erstatten sind.


Wer sich allerdings gegen derartige offenkundig begründete Rückforderungsansprüche ernsthaft bis zur zweiten Instanz zur Wehr setzt, sollte berücksichtigen, dass er damit zugleich viele redliche Leistungsempfänger in Misskredit bringen und mögliche Vorurteile schüren kann.

Erbenhaftung für "Hartz-IV"-Leistungen

Wie jetzt das Sozialgericht Berlin entschieden hat (Az. S 149 AS 21300/08), sind Erben eines Leistungsempfängers von Sozialleistungen grundsätzlich verpflichtet, nach dessen Tod solche Leistungen zurück zu erstatten, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod erhalten hat. 


Dies gilt nur dann nicht, wenn die Erben mit dem Verstorbenen zusammengelebt und diesen gepflegt haben und das Erbe 15.500,00 € nicht übersteigt oder in besonderen Härtefällen.
In der Höhe ist die Ersatzpflicht auf das Erbe beschränkt.




Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte.