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Mittwoch, 24. Juni 2015

Wohngeld: Erhöhung für 2016 geplant

Ab dem 01.01.2016 soll erstmalig seit 2009 wieder das Wohngeld erhöht werden.
Damit soll es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst werden. Betroffen sind ca. 870.000 Haushalte, davon 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren.
Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.
Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat der Wohngeldreform zustimmen, zu der Bundesbauministerin Hendricks jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.


Montag, 15. Juni 2015

Rentenanpassung zum 01.07.2015

Zum 01.07.2015 wird der aktuelle Rentenwert von derzeit 28,61 € auf 29,21 € (West) und von 26,39 € auf 27,05 € (Ost) angehoben. 
Dies entspricht einer Rentenanpassung von 2,1 % in den westlichen und 2,5 % in den östlichen Bundesländern, der Ostwert beträgt dann 92,6 % des Westwerts anstatt wie bisher 92,2 %.
Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich mit 0,01 Prozentpunkten nicht spürbar auf die Rentenanpassung aus. Der Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen" hat in diesem Jahr überhaupt keinen Einfluss auf die Rentenanpassung.


Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt - zugleich Fachkanzlei für Sozialrecht

Donnerstag, 7. Mai 2015

Fortbildungspflicht für Ärzte

Vertragsärzten, die ihre die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nicht nachweisen, darf die Kassenärztliche Vereinigung das Honorar kürzen.
Dabei ist es unerheblich, dass die betroffenen Ärzte ihre Fortbildungspflicht tatsächlich erfüllt haben. Die gesetzliche Regelung knüpft insofern ausdrücklich an den förmlichen Nachweis an. Dieser Nachweispflicht sei mit relativ geringem Aufwand nachzukommen. Zudem seien die Betroffenen im zugrunde liegenden Fall frühzeitig auf die ablaufende Nachweisfrist und die drohenden Kürzungen hingewiesen worden. Da die Kürzungen außerdem stufenweise erfolgt waren (zunächst 10 %, dann 25 %), sah das Sozialgericht Düsseldorf die Honorarkürzung auch nicht als unverhältnismäßig und insgesamt als rechtmäßig an (Entscheidung vom 06.08.2014, Az. S 2 KA 549/12).


Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Mittwoch, 6. Mai 2015

Hartz 4: Unterkunfskosten in § 22 SGB II verfassungswidrig ?

Das Sozialgericht Mainz hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelung des § 22 SGB II mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist.

Nach § 22 SGB II werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Das Sozialgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, weil der Gesetzgeber die konkrete Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährleistung des Existenzminimums für das Grundbedürfnis "Wohnen" durch Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Angemessenheit" der Verwaltung und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung überlasse. Er habe aber die Verpflichtung, die wesentlichen Regelungen, insbesondere im Bereich der Existenzsicherung, selbst zu treffen. Verwaltung und Fachgerichte verfügten nicht über eine ausreichende demokratische Legitimation, um die fehlenden Wertentscheidungen des Gesetzgebers zu ersetzen.


Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte - Ihre Fachkanzlei für Sozialrecht im Münsterland

Freitag, 3. April 2015

SGB II: einmaliger Bedarf wegen kummuliertem Anfall von Heizkosten

Kommen Menschen, die ansonsten keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch Aufwendungen für eine für mehrere Monate bzw. die gesamte Heizperiode vorgesehene Brennstoff-Lieferung rein rechnerisch im Anschaffungsmonat in den Anspruchsbereich des SGB II, so besteht Bedürftigkeit tatsächlich aber nur dann, wenn auch bei Aufteilung der Kosten auf die Heizperiode eine Hilfebedürftigkeit in den jeweils einzelnen Monaten vorliegt.

Das Sozialgericht Dresden hat das am 16.02.2015 entschieden (Az. S 48 AS 6069/12) und damit begründet, dass die Hilfebedürftigkeit nicht allein zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Heizkosten zu ermitteln sei. Vielmehr seien die Kosten auf die vorgesehene Heizperiode aufzuteilen. Von daher sei es zumutbar, aus dem sonstigen Einkommen Rücklagen für die Brennstofflieferung zu bilden und dann hieraus den einmaligen Bedarf zu decken.

Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte also bereits jetzt die nächste Heizperiode im Blick haben, auch wenn zunächst erst einmal Frühling und Sommer vor der Tür stehen.


Der Autor ist als Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und für Strafrecht.

Donnerstag, 2. April 2015

SGB II: Fahrtkostenerstattung

Für Bezieher von SGB II-Leisungen, die zugleich Arbeitseinkommen erzielen und in diesem Rahmen von ihrem Arbeitgeber Fahrtkostenerstattung erhalten, bleibt diese Erstattung im Rahmen der §§ 11 ff. SGB II anrechnungsfrei.

Das hat das Sozialgericht Detmold in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (18.09.2014, Az. S 18 AS 871/12) klargestellt.
Es zog damit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der die Rückerstattung von im Voraus gezahlten Stromabschlägen kein anrechenbares Einkommen darstellt, entsprechend für den Fall des Kilometergeldes heran.

Zu beachten ist allerdings, dass im vorliegenden Fall die Leistungsbezieherin die Erstattung anhand von nachgewiesener Fahrleistung erhalten hatte.
Wie das Gericht deshalb betonte, könne etwas anderes gelten, wenn der Arbeitgeber für die Fahrtkosten monatliche Pauschalen zahlt, ohne einen Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.


Stephan Störmer - Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Sozialrechts

Mittwoch, 25. März 2015

"Ghetto-Renten": Auszahlung in Polen bald möglich

Am 06.03.2015 hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, nachdem Renten, die Deutschland für Arbeitsleistungen in ehemaligen NS-Ghettos auf polnischem Gebiet zahlt, auch an Berechtigte in Polen ausgezahlt werden können.
Bisher verhinderte dies ein 1975 geschlossenes Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der Volksrepublik Polen. 
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.


Stephan Störmer ist als Rechtsanwalt in Steinfurt ansässig.