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Dienstag, 29. Oktober 2013

Arbeitsunfall: Trinken während Kopierpause


Ein Unfall, der beim Trinken während des Wartens auf die Betriebsbereitschaft eines Fotokopierers passiert, ist kein Arbeitsunfall.
Nach Meinung des SG Dresden (Urteil vom 01.10.2013, Az. S 5 U 113/13) trete die Nahrungsaufnahme (hier der Verzehr alkoholfreien Biers aus einer Flasche, wobei mehrere Zähne abbrachen) regelmäßig hinter betriebliche Belange zurück. Es liege eine eigenwirtschaftliche Verrichtung vor, mit der der Kläger seine versicherte Tätigkeit unterbrochen habe. Insbesondere sei die Kopiertätigkeit nicht geeignet gewesen, ein vom normalen Ess- und Trinkverhalten des Klägers besonderes Durst- oder Hungergefühl hervorzurufen, was ausnahmsweise eine andere Einschätzung erlaubt hätte.