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Freitag, 25. Oktober 2013

Hartz IV auch für EU-Bürger


Der Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen für Arbeit suchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.
Das hat das Bayrische LSG entschieden (Urteil vom 19.06.2013, Az. L 16 AS 847/12).

Nach Ansicht des Bayrischen LSG haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten, Anspruch aus Hartz-IV-Leistungen. Die Staatsangehörigkeit ist insoweit unerheblich.
Im vorliegenden Fall sei der Kläger auch nicht gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen ausgeschossen gewesen. Der Ausschussgrund sei niht nvon Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38 EG gedeckt.

Wegen der uneinheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung hat das Bayrische LSG allerdings die Revision zum BSG zugelassen (dortiges Az. B 14 AS 51/13).