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Dienstag, 8. Januar 2013

Schneeballschlacht mit Folgen

Eine Verletzung, die ein Lehrer bei einer Schneeballschlacht mit Schülern auf dem Schulgelände erleidet, ist ein Dienstunfall, für den ihm Unfallfürsorge zu gewähren ist, auch wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt (VG Freiburg, urteil vom 04.12.2012, Az. 5 K 1220/11).

Der betroffene Lehrer hatte sich von Schülern in eine Schneeballschlacht verwickeln lassen und war dabei von einem Schneeball direkt aufs Auge getroffen worden. Nach der OP war er einen Monat lang dienstunfähig krankgeschrieben. Die zuständige Schulbehörde hatte einen Dienstunfall mit dem Argument verneint, der natürliche Zusammenhang mit den einheitlichen Dienstaufgaben habe gefehlt. Der Lehrer habe sogar den Interessen seines Dienstherrn zuwider gehandelt, da nach der Schulordnung das Schneeballwerfen ausdrücklich verboten gewesen sei. Hiermit habe er seine erzieherische Vorbildfunktion verletzt.

Dieser Ansicht ist das VG Freiburg jedoch nicht gefolgt.
Der Lehrer habe sich noch auf dem Schulgelände, also an seinem Dienstort befunden. Es sei lebensfremd, wenn das beklagte Regierungspräsidium Freiburg die Schneeballschlacht in einen dienstlichen Teil (der Lehrer hatte die Schüler zunächst zum Aufhören aufgefordert) und in einen privaten Teil (letztlich Beteiligung durch eigene Würfe) aufspalte. Für das Gericht war es vielmehr nachvollziehbar, dass der Lehrer sich als noch im Dienst betrachtet und die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden habe. Wegen seines guten Verhältnisses zu seinen Schülern habe es sich um einen Ausdruck der Lebensfreude gehandelt, mit einem teilnahmslosen Verlassen des Handlungsortes hätte er sich zudem als Pädagoge lächerlich gemacht.
Selbst, wenn er durch sein Verhalten gegen ein Verbot des Dienstherrn verstoßen haben sollte, was vorliegend jedoch dahin stand, so verlöre er deshalb jedenfalls nicht die dienstunfallrechtliche Fürsorge. Dies folge auch aus der Parallele zum gesetzlichen Unfallversicherungsrecht. 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.



Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und zugleich als Strafverteidiger tätig.

Montag, 31. Dezember 2012

Alles Gute für 2013 !

Allen, die diesen Blog in 2012 gelesen und mit Anregungen unterstützt haben, sei an dieser Stelle gedankt. Für 2013 alles Gute und die besten Wünsche !

Ihr Rechtsanwalt Stephan Störmer

Mittwoch, 19. Dezember 2012

Künstlersozialversicherung: Beiträge steigen leicht an

Ab 2012 steigen die Abgaben zur Künstlersozialversicherung von 3,9 % auf 4,1 % an.

Seit 1983 haben freischaffende Publizisten und Künstler in Deutschland über diese Versicherung einen günstigen Zugang zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Finanzierung wird sicher gestellt über eigene Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten gezahlt wird.
Derzeit sind ca. 175.000 selbständige Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung versichert, die Zahl der erfassten Verwerter beläuft sich auf ca. 150.000.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Freitag, 23. November 2012

Hartz IV: Kühlschrank demnächst auf Gutschein ?!

Wie der heutigen Presse zu entnehmen ist, gibt es derzeit Überlegungen, Hartz-IV-Haushalten die Anschaffung eines neuen, energiesparenden Kühlschranks über einen Gutschein zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Berechtigten eine Energieberatung wahrnehmen und einen Entsorgungsnachweis für den alten Kühlschrank vorlegen können.
Die Pläne, die vor allem auch von der Caritas forciert werden, werden derzeit auf Arbeitsebene beraten.

Fragt sich nur, welche Leistungsempfänger überhaupt finanziell in der Lage sind, von der monatlichen Grundsicherung die (teilweise nicht gerade günstige) Entsorgung sicher zu stellen und eine Energieberatung zu bezahlen, um hiermit erst eine Voraussetzung für den Erhalt eines Gutscheins zu schaffen.

Dass diejenigen, die am Ende die Kosten für ein solches Projekt zu tragen haben, Sturm dagegen laufen werden, dürfte indes sicher sein.



Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafverteidiger in Steinfurt in der Kanzlei Störmer & Hiesserich.

Pflegeversicherung: Gesetz zur Neuausrichtung

Zum 01.01.2013 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung in Kraft.

Neuerungen im Überblick:

  • Die Bedürfnisse von demenzkranken Menschen sollen stärker berücksichtigt werden.
  • Der Pflegebedürftigkeitsbegriff soll sich nunmehr anstelle der stark verrichtungsbezogenen Beurteilung stärker an der Selbständigkeit orientieren, was Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugute kommt.
  • Die Leistungen sollen, insbesondere im Hinblick auf demenzkranke Menschen, ausgeweitet werden.
  • Es soll ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Leistungspaketen geben.
  • Die Angehörigenpflege soll erleichtert werden, Pflegezeiten sollen rentenrechtlich berücksichtigt werden.
  • Alternative Wohnformen, z. B. Wohngruppen, sollen gefördert werden.
  • Der Begutachtungsprozess soll reformiert werden.
  • Zur Finanzierung der Pflegeversicherung soll der Beitragssatz um 0,1%-Punkte angehoben werden.
  • Die private Vorsorge soll gefördert werden.
Eine ausführliche Zusammenfassung mit den Änderungen im Einzelnen, einem Verfahrensüberblick mit weiteren Nachweisen und entsprechenden Dokumenten finden Sie hier.


Der Autor ist als Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Sozialrecht in der Kanzlei Störmer & Hiesserich tätig.

Donnerstag, 22. November 2012

Betreuungsgeld ab August 2013

Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen.
Ab August 2013 erhalten damit Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, finanzielle Unterstützung. Dies gilt für alle Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden, keinen oder kaum Gebrauch von staatlich gefürderten Betreuungsangeboten machen.
Bis Juli 2014 beträgt das Betreuungsgeld monatlich 100,00 €, danach 150,00 € pro Monat. Das Betreuungsgeld folgt unmittelbar auf das Elterngeld und wird 22 Monate gezahlt.
Ferner wird derzeit darüber beraten, ob es einen Bonus von 15,00 € monatlich geben soll, wenn das Betreuungsgeld zur Altersvorsorge eingesetzt wird. Das Gleiche soll gelten für die Verwendung zum Bildungssparen.


Rechtsanwalt Störmer ist auf das Gebiet des Sozialrechts spezialisiert.

Rentenbeiträge sinken in 2013 leicht

Der Bundestag hat der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2013 zugestimmt. Demnach wird der Beitragssatz dann bei 18,9 % liegen. Dies entspricht einer Entlastung der Beitragszahler in Höhe von ca. drei Milliarden Euro jährlich. 
Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz von momentan 26 % auf 25,1 % angepasst.

Der Hintergrund findet sich in SGB VI. 
Danach muss der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 Monatsausgaben für die Rentenzahlung übersteigt. Fällt die Rücklage dagegen unter die Grenze von 0,2 % der Monatsausgaben, muss der Beitragssatz erhöht werden.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage und deren voraussichtliche Entwicklung wird durch den Schätzerkreis Rentenfinanzen berechnet.