Nach der Kabinetts-Entscheidung Ende Mai liegt nun das erste Pflegereformgesetz der Bundesregierung dem Bundestag zur Beratung vor.
Nach dem Entwurf (BT-Drs. 18/1798) sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte erhöht werden. Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine zweistufige Beitragserhöhung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte, so dass dann ca. 5 Mrd. € mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
Geplant sind außerdem Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie in der teilstationären Tages- und Nachtpflege, insbesondere auch für Demenzerkrankte.
Ferner sollen 1,2 Mrd. € in einen speziellen Vorsorgefonds für die "Baby-Boomer-Generation" fließen, da Schätzungen nach die Zahl der Pflegebedürftigen von momentan 2,5 Millionen Menschen auf über 4 Millionen Menschen in 2050 ansteigen wird. Erst ab 2055 wird ein langsamer Rückgang der Pflegefälle erwartet. Das maximale Volumen dieses Fonds wird derzeit auf 37 bis 42 Milliarden € geschätzt.
Schließlich soll noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff eingeführt werden, nach dem es zukünfig fünf statt drei Pflegestufen geben soll. Hierbei soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Entscheidend ist dann vielmehr der Grad der Selbstständigkeit im Alltag, was sich wiederum vorteilhaft für Demenz-Patienten auswirken soll.
Stephan Störmer ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht und Strafrecht tätig.
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Donnerstag, 3. Juli 2014
Mittwoch, 2. Juli 2014
Hartz IV: Rechtswidrige Mietobergrenzen
Das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf nicht mehr als Grundlage für die Leistungsgewährung herangezogen werden. Die dort festgelegten Mietobergrenzen sind zu niedrig. Das hat jetzt das LSG Bremen-Niedersachsen entschieden (Urteil vom 29.04.2014, Az. L 7 AS 330/13), die Revision wurde nicht zugelassen.
Rechtsanwalt Störmer ist bundesweit sozialrechtlich tätig.
Rechtsanwalt Störmer ist bundesweit sozialrechtlich tätig.
Donnerstag, 12. Juni 2014
40 Jahre Schwerbehinderten-Gesetz
Vor 40 Jahren wurde das seit 1953 bestehende Schwerbeschädigtengesetz durch das Schwerbehindertengesetz abgelöst.
Seitdem werden keine Unterschiede mehr nach der Ursache der Behinderung gemacht. Wohl wichtigste praktische Auswirkung des Schwerbehindertengesetzes: Seit dem 01.05.1974 bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle). Auch die Stellung der Vertrauensperson, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt, wurde verbessert. Ferner wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet.
Die weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigtensituation schwerbehinderter Menschen ist notwendiger denn je:
2012 waren 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Verwaltungen beschäftigt, so viele wie noch nie.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt Borghorst tätig.
Seitdem werden keine Unterschiede mehr nach der Ursache der Behinderung gemacht. Wohl wichtigste praktische Auswirkung des Schwerbehindertengesetzes: Seit dem 01.05.1974 bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle). Auch die Stellung der Vertrauensperson, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt, wurde verbessert. Ferner wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet.
Die weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigtensituation schwerbehinderter Menschen ist notwendiger denn je:
2012 waren 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Verwaltungen beschäftigt, so viele wie noch nie.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt Borghorst tätig.
Mittwoch, 11. Juni 2014
115
Wer im Sozialrecht Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kommt in der Regel um einen Kontakt mit der zuständigen Behörde nicht herum.
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, herauszufinden, wer überhaupt die zuständige Behörde ist und wer dort Auskunft erteilen kann. Hierzu wurde im Jahr 2009 die Behörden-Telefonnummer 115 eingerichtet. Diese soll eine erste Anlaufstelle sein für Verwaltungsfragen aller Art.
Die Hotline ist zum Festnetz-Tarif von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Dabei sollen 75 % aller Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und 65 % aller Anrufe beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich und wird die Anfrage weitergeleitet, so soll innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Rückruf, E-Mail oder Fax erfolgen.
Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht. Außerdem gibt es ausführliche Infos auf www.115.de
Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Mittwoch, 21. Mai 2014
In eigener Sache
Es freut mich, mitteilen zu dürfen, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm mir die Berechtigung zuerkannt hat, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Auch insofern stehe ich Ihnen gern bundesweit zur Verfügung.
Montag, 5. Mai 2014
Nationaler Sozialbericht 2014
Ab sofort ist der nationale Sozialbericht 2014 verfügbar.
Hierin wird über neue Entwicklungen und gesetzlich verankerte oder im Parlament anhängige Reformen sowie Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands in den Bereichen der OMK Soziales (Offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz) berichtet. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Soziale Inklusion, Renten, Gesundheit und Langzeitpflege. Teilweise wird auch ein Ausblick auf in nächster Zeit geplante Maßnahmen gegeben. Ferner umfasst der oben genannten Bericht ein thematisches Schwerpunktkapitel "Zugang zum Sozialschutz für junge Erwerbslose".
Stephan Störmer ist vor allem im Sozialrecht und Strafrecht als Rechtsanwalt tätig.
Hierin wird über neue Entwicklungen und gesetzlich verankerte oder im Parlament anhängige Reformen sowie Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands in den Bereichen der OMK Soziales (Offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz) berichtet. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Soziale Inklusion, Renten, Gesundheit und Langzeitpflege. Teilweise wird auch ein Ausblick auf in nächster Zeit geplante Maßnahmen gegeben. Ferner umfasst der oben genannten Bericht ein thematisches Schwerpunktkapitel "Zugang zum Sozialschutz für junge Erwerbslose".
Stephan Störmer ist vor allem im Sozialrecht und Strafrecht als Rechtsanwalt tätig.
Freitag, 2. Mai 2014
Regelbedarfsstufen: Grundsätzliches
Nicht nur für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII wichtig, sondern auch in zahlreichen anderen Situationen, z. B. dann, wenn man im Rahmen des Ehegatten-Unterhalts für Heimaufenthalte in Anspruch genommen werden soll: Die Regelbedarfe.
Üblicherweise werden diese über zahlreiche Medien verbreitet, so beispielsweise auch in diesem Blog.
Entscheidend ist jedoch die gesetzliche Grundlage, nämlich § 28 SGB XII mit der entsprechenden Anlage.
Dort erhält man einen Überblick zunächst über die Ermittlung der Regelbedarfsstufen und sodann in der Anlage einen Überblick über die genauen Beträge für jede Regelbedarfsstufe sowie Definitionen, wer zu welcher Regelbedarfsstufe gehört.
Zeitlich reicht das Ganze derzeit bis 2011 zurück.
Verlinkt wurde hier tatsächlich originär zum von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der juris-GmbH zur Verfügung gestellten Bundesrecht.
Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt tätig.
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