Dieses Blog durchsuchen

Dienstag, 5. August 2014

Neue Mindestlöhne zum 01.08.2014

Fleischindustrie
Erstmalig ab dem 01.08.2014 gilt bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft ein Mindestlohn, der auf für Betriebe und Beschäftigte gilt, die nicht tarifgebunden sind.
Er beträgt zunächst 7,75 € und steigt in vier Stufen auf 8,75 € bis Dezember 2016.

Maler und Lackierer
Ab dem 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer.
Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt er zunächst 9,90 € und steigt sodann am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der bislang nur in den "alten" Bundesländern geltende Mindestlohn von 12,15 € regional differenziert an:

Neue Bundesländer: ab dem 01.08.2014 10,50 €, ab dem 01.05.2015 10,90 und ab dem 01.05.2016 11,30 €.
Alte Bundesländer: ab dem 01.08.2014 12,50 €, ab dem 01.05.2015 12,80 € und ab dem 01.05.2016 13,10 €.
Berlin: ab dem 01.08.2014 12,30 €, ab dem 01.05.2015 12,60 € und ab dem 01.05.2016 12,90 .

Schornsteinfeger
Für Schornsteinfeger gibt es erstmalig seit dem 18.07.2014 einen Mindestlohn, der rückwirkend ab dem 30.04.2014 gilt und 12,78 € beträgt. Für Azubis gibt es eine tarifliche Sonderregelung.



Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Freitag, 11. Juli 2014

Gesetzlicher Mindestlohn

Heute hat der Bundesrat dem im April 2014 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt. 
Damit gilt ab dem 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € flächendeckend in West und Ost ohne Ausnahme für alle Branchen. 
Für bestimmte Gruppen sind Übergangs- und Sonderregelungen vorgesehen.
Für die Einhaltung werden zukünftig 1.600 neue Mitarbeiter des Zolls sorgen.



Ihre Ansprechpartner im Arbeits- und Sozialrecht: Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Dienstag, 8. Juli 2014

Hartz IV - Glückspielgewinn

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (erschienen am 24.06.2014, Az. S 15 AS 132/11) sind Glücksspielgewinne im Rahmen des Leistungsbezugs von ALG II zwar grundsätzlich zu berücksichtigen. 
Allerdings muss dies bereits im Monat der Übergabe des Gewinns (im zugrunde liegenden Fall ein PKW) geschehen und nicht erst, wenn dieser "versilbert" wird.
Berücksichtigt der Leistungsträger den Gewinn nicht sofort, kann der entsprechende Leistungsbescheid nur unter engen Voraussetzungen aufheben. Diese waren im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, so dass der dortige Kläger darauf vertrauen durfte, dass ihm die bewilligte Leistung auch zustand. Eine Erstattung hatte nicht zu erfolgen.



Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Donnerstag, 3. Juli 2014

Neues Pflegereformgesetz

Nach der Kabinetts-Entscheidung Ende Mai liegt nun das erste Pflegereformgesetz der Bundesregierung dem Bundestag zur Beratung vor.

Nach dem Entwurf (BT-Drs. 18/1798) sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte erhöht werden. Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine zweistufige Beitragserhöhung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte, so dass dann ca. 5 Mrd. € mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
Geplant sind außerdem Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie in der teilstationären Tages- und Nachtpflege, insbesondere auch für Demenzerkrankte.

Ferner sollen 1,2 Mrd. € in einen speziellen Vorsorgefonds für die "Baby-Boomer-Generation" fließen, da Schätzungen nach die Zahl der Pflegebedürftigen von momentan 2,5 Millionen Menschen auf über 4 Millionen Menschen in 2050 ansteigen wird. Erst ab 2055 wird ein langsamer Rückgang der Pflegefälle erwartet. Das maximale Volumen dieses Fonds wird derzeit auf 37 bis 42 Milliarden € geschätzt.

Schließlich soll noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff eingeführt werden, nach dem es zukünfig fünf statt drei Pflegestufen geben soll. Hierbei soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Entscheidend ist dann vielmehr der Grad der Selbstständigkeit im Alltag, was sich wiederum vorteilhaft für Demenz-Patienten auswirken soll.



Stephan Störmer ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht und Strafrecht tätig.

Mittwoch, 2. Juli 2014

Hartz IV: Rechtswidrige Mietobergrenzen

Das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf nicht mehr als Grundlage für die Leistungsgewährung herangezogen werden. Die dort festgelegten Mietobergrenzen sind zu niedrig. Das hat jetzt das LSG Bremen-Niedersachsen entschieden (Urteil vom 29.04.2014, Az. L 7 AS 330/13), die Revision wurde nicht zugelassen.


Rechtsanwalt Störmer ist bundesweit sozialrechtlich tätig.

Donnerstag, 12. Juni 2014

40 Jahre Schwerbehinderten-Gesetz

Vor 40 Jahren wurde das seit 1953 bestehende Schwerbeschädigtengesetz durch das Schwerbehindertengesetz abgelöst. 
Seitdem werden keine Unterschiede mehr nach der Ursache der Behinderung gemacht. Wohl wichtigste praktische Auswirkung des Schwerbehindertengesetzes: Seit dem 01.05.1974 bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle). Auch die Stellung der Vertrauensperson, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt, wurde verbessert. Ferner wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet.
Die weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigtensituation schwerbehinderter Menschen ist notwendiger denn je:
2012 waren 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Verwaltungen beschäftigt, so viele wie noch nie.



Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt Borghorst tätig.

Mittwoch, 11. Juni 2014

115

Wer im Sozialrecht Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kommt in der Regel um einen Kontakt mit der zuständigen Behörde nicht herum. 
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, herauszufinden, wer überhaupt die zuständige Behörde ist und wer dort Auskunft erteilen kann. Hierzu wurde im Jahr 2009 die Behörden-Telefonnummer 115 eingerichtet. Diese soll eine erste Anlaufstelle sein für Verwaltungsfragen aller Art.
Die Hotline ist zum Festnetz-Tarif von Montag bis Freitag von 08.00  bis 18:00 Uhr erreichbar. Dabei sollen 75 % aller Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und 65 % aller Anrufe beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich und wird die Anfrage weitergeleitet, so soll innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Rückruf, E-Mail oder Fax erfolgen.

Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht. Außerdem gibt es ausführliche Infos auf www.115.de