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Mittwoch, 11. Juli 2012

Beförderung von schwerbehinderten Menschen im ÖPNV - Anpassung der Eigenbeteiligung

Der Bundesrat möchte die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Kostenerstattung (§§ 148 ff. SGB IX), nach denen Bund und Länder zur Kostenerstattung im ÖPNV verpflichtet sind, ändern, da diese zu kompliziert und insofern mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden seien.
Viel interessanter und weitreichender für die Betroffenen ist jedoch, dass der Bundesrat eine Anpassung der Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten Menschen beabsichtigt. Hierzu heißt es im Gesetzentwurf, die Höhe der Beteiligung sei seit 1984 unverändert. Die Nutzungsmöglichkeiten und der damit verbundene Wert hätten sich jedoch seitdem erheblich erhöht. 


Der Autor ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt tätig.