In der Vergangenheit bereitete die für die Berechnung des Elterngeldes erforderliche Einkommensermittlung in der Regel erhebliche Schwierigkeiten, so dass es für viele Eltern zu erheblichen Wartezeiten hinsichtlich der Auszahlung kam.
Damit die Leistung in Zukunft zeitnah nach der Geburt erfolgt, hat der Bundesrat jetzt das "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs" gebilligt. Dieses soll zukünftig die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtern.
Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.