Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 11. Juli 2012

Flugpersonal / Grenzpendler: neue Regeln für soziale Sicherheit

Seit dem 28.06.2012 gelten für Piloten, Flugbegleiter und selbständige erwerbstätige Grenzgänger, die zur Arbeit in einen anderen Mitgliedsstaat pendeln, neue Regeln für bessere soziale Sicherheit.
Demnach sind Mitglieder von Flug- und Kabinenbesatzungen jetzt in dem Land betragspflichtig und leistungsberechtigt, in dem sie üblicherweise ihre Dienstzeit beginnen und beenden, das heißt, im Land der sogenannten Heimatbasis. Bisher konnte es aufgrund des Sitzes der Fluggesellschaft dazu kommen, dass die betreffenden Personen einem System der sozialen Sicherheit eines anderen Landes als dem der Heimatbasis angehörten.
Für selbständig erwerbstätige Grenzgänger wird durch die neuen Vorschriften sichergestellt, dass in den Fällen, in denen es im Wohnmitgliedsstaat kein Unterstützungssystem für arbeitslose Selbständige gibt, das Land der letzten Erwerbstätigkeit für die Arbeitslosenleistungen aufkommt, so dass eine Gegenleistung für bereits entrichtete Beiträge gesichert ist. Hierzu muss ein Antrag im Land der letzen Erwerbstätigkeit gestellt und es müssen die erforderlichen Schritte zur Arbeitssuche unternommen werden.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.



Der Autor ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt ansässig.